Gemeinwohl in den Verfassungen der Welt

»Dabei schlägt die Gemeinwohl-Ökonomie nichts Anderes vor, als die Umsetzung der Hauptzielsetzung aller Verfassungen weltweit, nämlich den Auftrag an die Ökonomie, das Gemeinwohl, also das Wohl und die allmähliche Verbesserung der Lebenshaltung aller Volksschichten zu fördern.«

Günter Grzega, em. Vorstandsvorsitzender der Sparda-Bank München eG

Eine Auswahl

»Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl.«

Artikel 151 der Verfassung Bayerns, die 1946 in einer Volksabstimmung angenommen wurde.

»Jedermann hat die sittliche Pflicht, für das Wohl des Ganzen zu wirken.«

Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, Präämbel

»Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen.«

Landesverfassung
Nordrhein-Westfalen
,
Artikel 24

»Die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen findet ihre Grenzen in der Rücksicht auf die Rechte des Nächsten und auf die Erfordernisse des Gemeinwohls.«

Landesverfassung Rheinland-Pfalz, Artikel 52(2)

»Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen.«

Deutsches Grundgesetz,
Artikel 14

»Das Gesetz bestimmt die Wirtschaftspläne, damit die öffentliche und private Wirtschaftstätigkeit nach dem Allgemeinwohl ausgerichtet werden können.«

Verfassung Italiens, Artikel 41

»Der gesamte Reichtum des Landes in seinen verschiedenen Formen und unbeschadet seiner Trägerschaft ist dem allgemeinen Interesse untergeordnet.«

Verfassung Spaniens, Artikel 128

»Die wirtschaftliche Aktivität und die Privatinitiative sind frei, innerhalb der Grenzen des Gemeinwohls.«

Verfassung Kolumbiens,
Artikel 333