Nachhaltigkeit und Einhaltung von Tier- und Menschenwürde sollte zum Wetbewerbsvorteil werden
Im Juni 2014 richtete der UN-Menschenrechtsrat eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe zur Entwicklung verbindlicher Regeln für transnationale Unternehmen ein. Das Ziel: ein internationales Abkommen („UN-Treaty“), das verbindliche, klare Regeln für Unternehmen schafft und den Betroffenen Klagemöglichkeiten eröffnet.
Ende 2016 verabschiedete die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Der Mut für eine verbindliche Regulierung der Unternehmensverantwortung im Sinne des UN-Menschenrechtsrats fehlte allerdings. Die großen Wirtschaftverbände fürchteten den Mehraufwand und plädierten für eine freiwillige Verpflichtung.
Die Einhaltung der Tier- und Menschenwürde sowie hoher Umweltstandards eines Unternehmens in der gesamten Lieferkette sollte stärker – auch finanziell belohnt werden. Freiwillige Verpflichtungen reichen nicht aus, um die notwendigen großen Schritte zu gehen.